Entsorgungshinweis
♻️ Verbraucherinformation zur Entsorgung von Altgeräten:
Bitte beachte generell, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Des Weiteren können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was dem Umweltschutz dient.
ℹ️ Hinweise für Verbraucher in Deutschland:
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
📍 Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich (s.u.).
Unter folgendem Link kannst du ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen einsehen:
www.take-e-back.de
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Elektrogeräte, die mit dem nebenstehenden Symbol (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! |
🔋 Entnahme von Batterien und Lampen:
Enthalten die Produkte Batterien, Akkus oder Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden.
🔗 Weitere Hinweise zur Batterieentsorgung findest du hier:
/pages/hinweise-zur-batterieentsorgung
Altgeräte, Altakkus oder Batterien können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden. Sie enthalten oft Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Gleichzeitig leisten enthaltene Rohstoffe durch Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz.
Batterien mit den Symbolen Pb, Cd oder Hg sind entsprechend gekennzeichnet.
🏬 Rücknahme von Altgeräten durch Händler in Deutschland:
Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen:
- Elektro-Fachgeschäfte mit Verkaufsfläche ≥ 400 m²
- Lebensmittelläden mit Verkaufsfläche ≥ 800 m², die Elektrogeräte anbieten
- Versandhandel mit Einschränkungen zur 1:1-Rücknahme (z.B. Kühlgeräte)
Diese Vertreiber müssen:
- Bei Abgabe eines neuen Elektrogerätes ein Altgerät gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
- Auf Wunsch Altgeräte bis 25 cm Größe unentgeltlich zurücknehmen, ohne Kaufzwang, max. 3 Geräte pro Art.
📊 Informationspflichten in Deutschland:
Wir informieren über die Erfüllung der Sammel- und Recyclingquoten, veröffentlicht unter:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
🗑️ Personenbezogene Daten allgemein:
Die Löschung personenbezogener Daten auf den Altgeräten muss eigenverantwortlich vom Endnutzer erfolgen.
🔄 Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland:
Weitere Informationen findest du unter www.take-e-back.de